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Das System der sozialen Sicherung und GlobalisierungAuf den ersten Blick scheint es ja schon merkwürdig, dass sich ein globalisierungskritisches Netzwerk, wie sich attac selber nennt, mit nationalen Fragen wie dem sozialen Sicherungssystem befasst. Wie kam es dazu? Der wichtigste Punkt der hierzu führte, ist wahrscheinlich das GATS (General Agreement on Trades in Services). Mit dem GATS solle ein Rahmenwerk für die fortschreitende Liberalisierung des internationalen Handels mit Dienstleistungen geschaffen werden[34], so Fritz in seinem Aufsatz zum GATS. Neben dem privaten Dienstleistungssektor ist auch der öffentliche Sektor von den Liberalisierungsvorhaben betroffen, die Definition von hoheitlichen Aufgaben im GATS ließ allerdings keine genauen Schlüsse zu, welche öffentlichen Bereiche von den Liberalisierungsvorhaben ausgeschlossen bleiben sollen. Als Beispiele für hoheitliche Dienstleistungen würden etwa Zentralbanken oder das Militär genannt, nicht aber etwa Institutionen des Gesundheitswesens. Es ist nach der Formulierung des GATS (nahezu) sicher, dass das öffentliche Gesundheitswesen in der BRD nicht von der Liberalisierung ausgenommen ist. Diese dürften laut GATS nur geschützt werden, wenn ein solcher Dienst weder zu kommerziellen Zwecken noch im Wettbewerb mit einem oder mehreren Dienstleistungserbringern erbracht wird.[35] Die Liberalisierung im Bereich der GKV hat mit den PKVs ja schon lange begonnen, aber auch Krankenhäuser und andere Rehabilitationseinrichtungen könnten durch dieses Abkommen in Zukunft (ausländischer) Konkurrenz ausgesetzt sein. Die Unterzeichnerstaaten des GATS gingen im Rahmen der Liberalisierungen des tertiären Sektors verschiedene Verpflichtungen ein, die allerdings in allgemeine Verpflichtungen und spezifische Verpflichtungen aufgeteilt seien. Die allg. Verpflichtungen müssten von allen unterzeichnenden Staaten erfüllt werden, die spezifischen Verpflichtungen hingegen müssten nur dann erfüllt werden, wenn ihnen konkret zugestimmt wurde. Zu den allg. Verpflichtungen gehört z.B. das Meistbegünstigtenprinzip. Nach Fritz besagt es, dass Handelsvergünstigungen die einer Institution zugestanden werden, automatisch allen WTO-Mitgliedern(= GATS Unterzeichner) zugestanden werden müssen. Diese Regelung bezieht sich z.B. auf Steuervergünstigungen. Das Inländerprinzip verpflichte die GATS-Staaten zur Gleichbehandlung von ausländischen Investoren gegenüber den aus dem jeweiligen Land stammenden. Die wichtigste allg. Verpflichtung sei die staatliche Regulierung, die oben schon am Beispiel des Gesundheitswesens erklärt wurde. Unterstützer der GATS Bestimmungen versprechen sich durch den aufkommenden Wettbewerb Vorteile vor Allem im Bezug auf die Kosten des Systems. Knappe[36] z.B. sieht in der Preisbildung auf einem Wettbewerbsmarkt für das Gesundheitssystem Chancen bedarfsorientierter arbeiten zu können. Staatlich administrierte Preise spiegelten oft nicht die realen Knappheitsverhältnisse wieder, sie seien falsch und könnten auf sich ändernde Rahmenbedingungen (medizinisch-technischer Fortschritt) nur langsam reagieren. Gerade hier setzt die AG Sozsich mit ihrer Kritik an. Einem privatisierten marktwirtschaftlich organisierten Gesundheitssystem gehe es nicht um die optimale Patientenvorsorge, sondern vor Allem um die Erzielung möglichst hoher Gewinne und das sei nur durch Risikoselektion bei den Patienten zu erzielen. Die teuren Risiken würde im Endeffekt der Staat absichern und die profitabelsten würden sich die privaten Versicherungen einverleiben, das Solidarprinzip wäre hiermit vollends untergraben. Dass ein privatisiertes Gesundheitssystem zum Ziel hat Gewinne zu erwirtschaften ist unbestreitbar, und dass die privaten Versicherungen ihre Beiträge so bemessen, dass risikoreichere Kunden höhere Beiträge zahlen müssen auch. Die Vermutung, dass die sozial Schwachen am Ende auf der Strecke bleiben, liegt hier nah. In welchen Ausmaß dies geschieht, hängt vermutlich davon ab, wie stark die Kommission der Europäischen Union[37] einer Liberalisierung des Gesundheits-marktes zustimmt. Die WTO-Mitgliedsstaaten sind keinesfalls verpflichtet, einer totalen Privatisierung ihrer Dienstleistungen zuzustimmen, das GATS behält allen Unterzeichnern vor keine Liberalisierungsverpflichtungen einzugehen in Bereichen, wo Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Moral, zum Schutze des Lebens und der Gesundheit des Menschen, Tieren und Pflanzen sowie zur Einhaltung bestimmter Gesetze und der Wahrung der Sicherheit.[38], eingeleitet werden müssen, schriebt Fritz in seinem Aufsatz. Außerdem wird das Inländerprinzip des GATS vermutlich zu einem stärkeren Wettbewerb führen, der zu sinkenden Preisen führen könnte und somit mehr Menschen (zumindest kurzfristig) in den Genuss einer guten Krankenversicherung bringen könnte. Es liegt also an der EU-Kommission, hier ein Regelwerk zu schaffen, das dem Zielkonflikt Gewinnmaximierung contra Solidarprinzip entgegenwirkt. Genau diesen Weg geht die EU-Kommission mit einem Entschluss im Dezember 2000. Der Markt sei zwar in vielen Fällen der beste Mechanismus um Dienstleistungen bereit zu stellen. Wenn jedoch der Staat der Meinung ist, dass die Marktkräfte bestimmte dem Gemeinwohl dienende Dienstleistungen möglicherweise nur in unzureichender Weise bereitstellen, kann er konkrete Leistungsanforderungen festlegen, damit dieser Bedarf durch eine Dienstleistung mit Gemeinwohl-verpflichtungen befriedigt wird. [39] Diese Leistungsanforderungen könnten z.B. aus Steuervergünstigungen (etwa für Versicherungen, die risikoreichere Fälle oder finanziell Schwache versichern) bestehen oder es könnten alternativ Absicherungsfonds geschaffen werden, in die alle Versicherungen einzahlen müssten, um so Menschen zu unterstützen die in problematische Lebensumstände geraten sind. Im direkten Anschluss an diese Ausnahmeregelung würde laut Fritz aber klargestellt, dass die Kommission gemeinsam mit dem europäischen Gerichtshof über die Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit wacht, der besagt, dass Maßnahmen wie zuvor beschrieben keine unnötigen Handelshemmnisse sein dürften. Was als ein solches angesehen werden kann wird nicht näher ausgeführt und bleibt somit schwammig. Der Kommission sei somit ein gewisser Handlungsspielraum gegeben um auch Leistungen der allg. Daseinsvorsorge , zu denen auch die Krankenversicherung zählt, als Handelshemmnisse anzusehen. |
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